©  CC BY-NC-ND 4.0 Yannick Romagnoli / Bergbahnen Destination Gstaad AG

Erklärung

Tourismusförderungsabgaben (TFA)

Gemeinden mit einer hohen touristischen Wertschöpfung können eine Tourismusförderungsabgabe erheben.
Abgabepflichtig sind Unternehmen und Selbständigerwerbende, die mit ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit einen hohen Nutzen aus dem Tourismus ziehen. Der Ertrag wird vor allem für die Marktbearbeitung verwendet.

Voraussetzung für die Erhebung der Tourismusförderungsabgabe ist das Gemeindereglement.

Kurtaxen

Die Kurtaxe wird basierend auf den Reglementen der Gemeinden Saanen, Lauenen, Gsteig und Zweisimmen erhoben. Gstaad Saanenland Tourismus wurde für die Abwicklung von den genannten Gemeinden beauftragt.
Kurtaxenpflichtig sind natürlichen Personen, die ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in den Einwohnergemeinden der Ferienregion Gstaad übernachten.


Reglemente