Fischen (Staatsgewässer) Grischbach
Am Grischbach darf vom 16. März bis am 30. September geangelt werden. In der Schonzeit der Bachforelle, 1. Oktober bis 15. März, ist das Angeln nicht gestattet.
Achtung: Bewilligung erforderlich
Für das Fischen in staatlichen Gewässern ist ein Patent erforderlich.
Jahres-, Monats-, Wochen- und Tagespatente gibt es bei den Tourismusbüros in Gstaad, Saanen und Schönried.
Generell müssen alle Fischer eigentverantwortlich dafür Sorge tragen, dass sie das Fischereireglement des Kanton Berns einhalten.
Preise, weitere Verkaufsstellen und Infos unter www.weu.be.ch